Wie werde ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft in der FBG kann jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Forstgrundstückes erlangen, soweit der Wald im Einzugsbereich des Zusammenschlusses liegt.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen und der forstwirtschaftlichen Vereinigung Altmark zuzusenden. Der Eigentumsnachweis ist beizubringen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Voraussetzung ist jedoch die Anerkennung der Satzung der FBG. Die Mitgliedschaft dauert mindestens 3 Jahre.
Eine starke Gemeinschaft mit 220 Mitgliedern auf ca. 1800 ha Wald kann auch für Sie von keinem Nachteil sein. Der Wald ist für jeden Besitzer ein Wertvolles Gut das es zu bewahren gilt. Die Gefahren sind allgegenwärtig Eisbruch, Waldbrand, Forstschädlinge und Pilzbefall. Der Waldbestand kann immer in Gefahr sein. Umso wichtiger ist eine starke FBG an Ihrer Seite.
Wie finanziert sich die FBG?
Für unsere Mitglieder berechnen wir einen Jahresbeitrag von 2,00 EUR/ha, eine Waldbrandversicherung von 1,78 EUR/ha sowie eine forstliche Betreuungsgebühr von 3,00 EUR/ha. Wird ein Holzeinschlag durchgeführt, werden 5% Gebühr einbehalten. Damit wird die Funktionsfähigkeit der FBG sichergestellt. Die Beiträge werden über Kontoeinzug einmal jährlich abgebucht. Die Höhe der Gebühren wird auf der Mitgliederversammlung festgelegt.
Wem sende ich meinen Mitgliederantrag sowie Änderungen an Flächen oder persönlichen Daten zu?
Für unsere Mitglieder übernimmt die forstwirtschaftliche Vereinigung Altmark diese Dienstleistung. Sie führt unsere Mitgliederdatei und erstellt auch für uns entsprechende Gutschriften und Rechnungen.
Die genauen Kontaktdaten können sie in der Rubrik "Kontakt" entnehmen.